Sie reichten wahrscheinlich bis in die 1980-er Jahre zurück. Es gehe darum, dass der Beschuldigte durch Wissen alle Macht über C.________ und seine Familie innezuhaben versuchte. Sie und ihre Familie hätten alles verloren: Geld, Erbe, Freunde, Beruf etc. Das Verfahren müsse unbedingt bearbeitet werden, sodass sie, die Beschwerdeführerin, die Auflösung präsentieren könne. Wenn der Beschuldigte gar gegen die Justiz vorgegangen sei, müsse die Staatsanwaltschaft unbedingt genau hinsehen. Es gehe um unendliches Leid. Die Beschwerdekammer müsse den Staatsanwaltschaft an seine Berufspflicht erinnern.