Im Schreiben vom 23. Juni 2016 macht Frau B.________ geltend, sie müsse davon ausgehen, dass die Vergehen des Anwalts A.________ sich auch gegen die Justiz selbst wenden, da sie bis am Vortag von keinem weiteren Gericht die erbetene Antwort erhalten habe. Sie vermutet eine Behinderung der „Rechtskräfte" durch Rechtsanwalt A.________ (vgl. a.a.O. Seite 1). Mit dieser jetzigen Entwicklung im „Fall C.________" werde ihr nun aber auch klar, weshalb alle ihre Anwälte und Anwältinnen nach Fürsprecher E.________ nie so gearbeitet hätten, wie von ihnen gewünscht.