Frau B.________ sieht sich als Opfer einer „Verschwörung", eines „mycelischen Komplottes" (vgl. Schreiben vom 15. Juni 2016, S. 2 + 3) von Rechtsanwalt A.________, der vor Jahren einmal der Verteidiger ihres (am 03.03.2007 verstorbenen) Vaters, C.________, gewesen sei. Die vollumfängliche Sachlage sei für sie in den anfänglichen 2000-er Jahren nicht ersichtlich gewesen. Zu dem Zeitpunkt habe sich im Prinzip erst D.________ (Anm. StA: zweite Ehefrau von C.________ ) als ihre Hauptwidersacherin zu erkennen gegeben. So habe damals ihre stetige Abwehr auch nur dieser Frau gegenüber gegolten.