2012, N. 1350). Gene- rell-abstrakte Weisungen an die Polizei können nach KELLER in Bezug auf ihre Tätigkeiten im Rahmen der StPO erlassen werden, z.B. betreffend das konkrete Vorgehen bei Festnahme, die Mitwirkung im anschliessenden Haftverfahren, bei der Durchsuchung von Aufzeichnungen etc. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Substitution einer individuell-konkreten Verfügung.