Das Bundesgericht habe die generelle Weisung der Generalstaatsanwaltschaft betreffend DNA-Entnahme als bundesrechtswidrig bezeichnet, und das Obergericht des Kantons Aargau habe in einem Urteil vom 20. Oktober 2015 festgehalten, dass auch eine polizeiliche Anordnung einer Blutprobe gestützt auf generelle Weisungen der Staatsanwaltschaft unzulässig sei. In Fällen, in denen ein Beweis unter Verletzung einer Vorschrift erlangt worden sei, welche die Interessen eines Beschuldigten zentral schütze, müsse die Verletzung von Gültigkeitsvorschriften mit gleicher Bedeutung auch mit gleicher Konsequenz geahndet wer-