3 unzuständigen Behörde angeordnet worden. Bei den Zuständigkeitsregelungen bezüglich Zwangsmassnahmen handle es sich um Gültigkeits- und nicht um Ordnungsvorschriften. Das Bundesgericht habe die generelle Weisung der Generalstaatsanwaltschaft betreffend DNA-Entnahme als bundesrechtswidrig bezeichnet, und das Obergericht des Kantons Aargau habe in einem Urteil vom 20. Oktober 2015 festgehalten, dass auch eine polizeiliche Anordnung einer Blutprobe gestützt auf generelle Weisungen der Staatsanwaltschaft unzulässig sei.