Gegenstand Verwertbarkeit von Beweismitteln Strafverfahren wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 26. Oktober 2016 (O 15 12247) Regeste: Art. 141 Abs. 2 und 251 StPO; Anordnung Blutuntersuchung, Verwertbarkeit Bei der Blutuntersuchung handelt es sich um einen Eingriff in die körperliche Integrität des Betroffenen. Die Notwendigkeit einer einzelfallweisen Anordnung einer Blutuntersuchung stellt eine Gültigkeitsvorschrift dar.