Insoweit ist auf die Beschwerde einzutreten (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 14 351 vom 6. März 2015 E. 2). 3.4 Mit Blick auf den Streitgegenstand kann der Beschwerdeführer nicht mit dem Antrag auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung sowie Schadenersatz gehört werden. Gleiches gilt bezüglich der beantragten Entschuldigungen der Polizei, des Spitals und der Klinik D.________ sowie der vollumfänglichen Polizeirapportierung (inkl.