3 verstanden erklärt, dass jeder seine eigenen Parteikosten trägt. Wie sich die Verhandlungen mit Blick auf eine weitergehende Entschädigung und Genugtuung gestaltet haben, kann den Akten nicht entnommen werden. Dies ist indessen auch nicht weiter erstaunlich, ist der Inhalt der Vergleichsverhandlungen doch nicht zu protokollieren. Damit erübrigt sich auch der Antrag des Beschwerdeführers, wonach ihm das «inhaltlich leere» Protokoll der Verhandlung vom 8. November 2016 zu begründen sei.