], Dementierung der «Vereinbarung» und Antrag auf neue Verhandlung, Prüfung der Polizeiarbeit, Antrag auf vollumfängliche Polizeirapportierung [inkl. Einsicht in alle auf seinen Namen lautenden Polizeiberichte], Prüfung der ärztlichen Fachkompetenz, Prüfung der Freiheitsberaubung bzw. der Fürsorgerischen Unterbringung, Antrag auf Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands, Antrag auf Zeugeneinvernahmen, Antrag auf Begründung des inhaltlich leeren Protokolls der Verhandlung vom 8. November 2016). Das Regionalgericht und die Generalstaatsanwaltschaft verzichteten am 21. November bzw. 23. November 2016 auf eine Stellungnahme.