Infolgedessen stellte das Regionalgericht das Verfahren gleichentags ein. Mit Eingabe vom 9. November 2016 reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) zuhanden des Regionalgerichts eine «Einspracheschrift» ein, in welcher er die Umstände der Einigungsverhandlung monierte (u.a. Umgangsweise, Durchsuchung und Einschüchterung durch die Polizei; Anwesenheit des Privatklägers), sinngemäss die Vereinbarung widerrief und das Obergericht anrief. Die Eingabe wurde vom Regionalgericht zusammen mit den Akten am 11. November 2016 der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern weitergeleitet.