1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) erliess gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) am 12. Juli 2016 einen Strafbefehl wegen Drohung und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 30.00 (Probezeit: 2 Jahre) und zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen: 10 Tage). Nach erfolgter Einsprache überwies die Staatsanwaltschaft die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht).