Der Beschwerdeführer habe am 26. Mai 2014 ausgesagt, er habe eine Zeit lang in Amerika gelebt; dies für circa sieben Monate, nachdem auf das Haus in Pakistan am 1. November 2012 ein Anschlag verübt worden sei. Dies sei während der Trauerzeit nach dem Tode der Mutter gewesen und werde durch die Aussagen von E.________ bestätigt. Sie habe am 19. März 2013 zu Protokoll gegeben, sie habe erfahren, dass der Beschwerdeführer sich vorbereitet habe, um nach Amerika zu gehen. Das Telefongespräch habe im November oder Dezember 2012 stattgefunden. Auch F.______