Er habe durch die Stigmatisierung das soziale und gesellschaftliche Ansehen, seine Arbeit und während vier Jahren den Zugriff auf sein Vermögen verloren. Die Bemühungen, welche er im Rahmen des Verfahrens unternommen habe, seien sowohl kosten- als auch zeitintensiv gewesen. Nach überstandener Krankheit sei es ihm nicht möglich gewesen, in die Schweiz einzureisen, da er mit einer Verhaftung habe rechnen müssen. Im Übrigen habe sich die lange Verfahrensdauer negativ auf seine Gesundheit und sein Privatleben ausgewirkt. Das Verfahren habe ihn gezwungen, seine in der Schweiz aufgebaute Existenz aufzugeben.