Somit seien ihm die Kosten dieser Reise zu ersetzen. Weiter seien ihm infolge wirtschaftlicher Einbussen CHF 3‘500.00 zu ersetzen. Im Rahmen der Hausdurchsuchung seien sein Laptop und seine Speichermedien beschlagnahmt worden. Er sei auf diese Geräte für seine Arbeit angewiesen gewesen, sodass er sie habe ersetzen müssen. Ferner stehe ihm eine Genugtuung in der Höhe von CHF 11‘750.00 zu. Er sei von allen Gemeindebehörden als Krimineller behandelt worden. Er habe durch die Stigmatisierung das soziale und gesellschaftliche Ansehen, seine Arbeit und während vier Jahren den Zugriff auf sein Vermögen verloren.