2 antreten können, weil sich sein gesundheitlicher Zustand erst im Anschluss an die Beerdigung massiv verschlechtert habe (Beilage 2). Da er während seines Aufenthalts in Pakistan seine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verloren habe und sich sein Lebensmittelpunkt mittlerweile wieder in Pakistan befinde, habe er die Reise zur polizeilichen Befragung im Mai 2014 eigens für die Abwicklung des Strafverfahrens angetreten. Somit seien ihm die Kosten dieser Reise zu ersetzen.