Weitere Entschädigungen wurden nicht ausgerichtet. 1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. November 2016 Beschwerde und beantragte was folgt: Die Verfügung […] sei hinsichtlich Ziffer 4 aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei eine Entschädigung von gesamthaft CHF 20‘000.00 auszurichten. - Unter Kosten- und Entschädigungsfolge -