1. 1.1 Mit Verfügung vom 30. September 2016 (eröffnet am 28. Oktober 2016) stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Veruntreuung, evtl. Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung ein. Die Verfahrenskosten wurden dem Kanton auferlegt. Dem Beschwerdeführer wurde eine Genugtuung von CHF 100.00 und für die Anwaltskosten eine Entschädigung von CHF 12‘363.95 ausgerichtet. Weitere Entschädigungen wurden nicht ausgerichtet.