7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura – Seeland vom 2. November 2016, Ziffer V.1., wird aufgehoben und der Beschwerdeführer aus der Sicherheitshaft entlassen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden vom Kanton Bern getragen.