0813 Z. 46), hat sie doch Erfolge gebracht, welche sich in den Begegnungen zwischen dem Beschwerdeführer und der Privatklägerin niedergeschlagen haben. 4.4 Das Regionalgericht nahm den Vorfall anlässlich der Hauptverhandlung zum Anlass, den Beschwerdeführer in Sicherheitshaft zu versetzen. Dieser Wutausbruch des Beschwerdeführers richtete sich aber nicht etwa gegen die Privatklägerin, sondern gegen den Staatsanwalt und die anwesenden Polizisten. Die Reaktion des Beschwerdeführers macht deutlich, dass er emotionalem Stress nach wie vor aggressiv begegnet.