5 4.3 Es ist seit der Entlassung des Beschwerdeführers aus der Untersuchungshaft dreimal zu zufälligen Zusammentreffen mit der Privatklägerin gekommen. Der genaue Ablauf dieser Begegnungen kann nicht mehr mit Sicherheit rekonstruiert werden. Es steht aber fest, dass es nie zu einer Eskalation der Situation gekommen ist. Diese Begegnungen fanden im Sommer 2016 statt, also zu einer Zeit, in der die Erfolge der ambulanten Therapie sich schon eingestellt haben dürften.