Neben der Anweisung an den Beschwerdeführer, sich durch die Bewährungshilfe unterstützen und beraten zu lassen, wurde eine ambulante psychiatrischpsychotherapeutische Behandlung angeordnet. Der Beschwerdeführer begann daher am 8. März 2016 mit einer ambulanten Therapie bei Dr. med. H.________. Dem Therapiebericht vom 13. Oktober 2016 ist zu entnehmen, dass die Behandlung des Beschwerdeführers nach anfänglichen Schwierigkeiten positiv verlaufen ist. Der Therapeut hat beim Beschwerdeführer eine durch Spannungsabbau zurückgewonnene Steuerungskontrolle der aggressiven Energien festgestellt.