Er werde unberechenbar, laut und aggressiv. Dass es zu keinen Tätlichkeiten gekommen sei, habe daran gelegen, dass der Beschwerdeführer durch drei Polizisten bewacht worden sei und seine Schwester sich in einem anderen Raum befunden habe. Aktuell sei zwischen den Geschwistern eine Erbteilungsstreitigkeit hängig, welche auch Beweggrund für die deliktischen Handlungen des Beschwerdeführers gewesen sei. 3.5 In seiner Replik bestreitet der Beschwerdeführer, dass es am 2. November 2016 im Amthaus Biel zu einem Tumult gekommen sei. Er habe bloss lautstark seinen Unmut geäussert und sei ausfällig geworden, nicht aber handgreiflich.