Auch bei einem dritten zufälligen Zusammentreffen mit seiner Schwester am 28. September 2016 habe er sich ruhig verhalten. Er habe sich immer an die Auflagen des Zwangsmassnahmengerichts gehalten und nie den Konflikt gesucht. Damit habe sich auch bestätigt, was der Gutachter bereits festgehalten habe: bei ihm sei nicht mit einer erhöhten Gefahr für die Begehung von schwerwiegenden deliktischen Handlungen zu rechnen. Anlässlich der Verhandlung vor dem Regionalgericht habe er sich während dem Beweisverfahren und den Plädoyers absolut ruhig verhalten. Erst unmittelbar vor der Urteilseröffnung habe er seinen Unmut kundgetan.