Er sei bereits am 3. Februar 2016 vom Zwangsmassnahmengericht aus der Untersuchungshaft entlassen worden, unter Anordnung einer psychiatrischpsychotherapeutischen Therapie und der Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe als Ersatzmassnahmen. Am 16. August 2016 seien die Ersatzmassnahmen ergänzt worden mit dem Verbot, sich seiner Schwester weniger als 100 Meter anzunähern. Grund dafür seien zwei Aufeinandertreffen mit seiner Schwester gewesen, wobei er sich ihr gegenüber nie aggressiv verhalten habe. Auch bei einem dritten zufälligen Zusammentreffen mit seiner Schwester am 28. September 2016 habe er sich ruhig verhalten.