2 Rahmen einer spezifischen Täter-Opfer-Beziehung zu den aktuellen deliktischen Handlungen gekommen. In sonstigen Lebensbereichen seien keine vergleichbaren Gewaltdelikte oder sonstige Gewalthandlungen aktenkundig (Gutachten S. 52). Der Gutachter sei bei ihm von einer eher günstigen Prognose ausgegangen. Schwerwiegende Delikte gegen die körperliche oder psychische Integrität gegenüber anderen Personen seien eher nicht zu erwarten. Haft wegen Ausführungsgefahr sei aber nur verhältnismässig, wenn die Kriminalprognose sehr ungünstig sei.