Falls im offenen Vollzug bei Herrn A.________ weiterhin ein günstiger Therapieverlauf beobachtbar sein wird, gibt es auch keine Bedenken zur Durchführung eines Wohn- und Arbeitsexternates [WAEX], das je nach Zustand und Verfügbarkeit in einem psychiatrischen Wohnheim oder einer betreuten Wohngemeinschaft erfolgen kann. Falls auch das WAEX günstig verläuft, steht einer bedingten Entlassung etwa per Ende 2018 nichts im Wege. [S. 100; pag. 477]»