Auf diesen Zeitpunkt hin sollten zivilrechtliche Unterstützungsmassnahmen geprüft werden, um in der Probezeit gemeinsam mit dem ASMV Bern ein langfristig ausreichend Unterstützung bietendes Setting aufbauen zu können, mit dem psychotische Entgleisungen und damit auch zukünftige Gewalthandlungen vermieden werden können. [S. 92; pag.