24 Dem Verlaufsgutachten E.________ lässt sich zum Zeitbedarf entnehmen: «Im Falle eines günstigen weiteren Massnahmenverlaufs ist meines Erachtens eine bedingte Entlassung aus der stationären Massnahme per Ende 2018 als realistisches Ziel anzusehen. Auf diesen Zeitpunkt hin sollten zivilrechtliche Unterstützungsmassnahmen geprüft werden, um in der Probezeit gemeinsam mit dem ASMV Bern ein langfristig ausreichend Unterstützung bietendes Setting aufbauen zu können, mit dem psychotische Entgleisungen und damit auch zukünftige Gewalthandlungen vermieden werden können.