Anlässlich der Hauptverhandlung führte Prof. Dr. med. D.________ aus, dass sich ihre Empfehlung der Verlängerung ab Ablauf der ursprünglichen Massnahmedauer berechne, was im vorliegenden Fall einem Ende per Juni 2019 entsprechen würde. Er erachte dies als ein realistischer Zeitraum, in welchem man die noch ausstehenden Behandlungen vornehmen könne (pag. 903, Z. 175–178). Daran habe sich mit dem aktuellsten Therapieverlaufsbericht vom 27. Oktober 2017 nichts geändert. Er würde eine zügige Weiterentwicklung in Richtung Wohn- und Arbeitsexternat befürworten (pag. 905, Z. 224–225).