Die Gutachter D.________/G.________ gehen aufgrund der nun erfolgreich etablierten, wirkungsvollen medikamentösen Behandlung sowie der Behandlungsbereitschaft des Beschwerdeführers davon aus, dass prognostisch eine günstige Entwicklung zu erwarten sei (pag. 687). Aus ihrer Sicht braucht die stationäre Massnahme noch mindestens drei Jahre, um die therapeutischen Ziele zu etablieren, Lockerungen und eine Belastungserprobung sinnvoll zu planen und einen sozialen, langfristig deliktprotektiven Empfangsraum zu gestalten (pag. 693). Anlässlich der Hauptverhandlung führte Prof. Dr. med. D._____