Im Rahmen der bisherigen Lockerungsstufen seien keine Lockerungsmissbräuche, Verletzungen der Stationsregeln oder Entweichungen aufgetreten. Der Beschwerdeführer distanziere sich von Entweichungsvorstellungen und zeige sich durchgängig absprachefähig und verlässlich. Ein begleiteter Tagesurlaub im vergangenen August sei gut vonstatten gegangen. Auch weitere externe Aktivitäten seien allesamt problemlos verlaufen.