______, pag. 670 f.). Zur Frage, weshalb die paranoide Schizophrenie beim Beschwerdeführer erst relativ spät habe diagnostiziert werden können, erklärte Prof. Dr. med. D.________ an der Hauptverhandlung, dass man bei Personen, die selbst nicht in der Lage seien, einem Gutachter oder Therapeuten ihre innerpsychische Verfassung darzulegen, auf Beobachtungen von Aussen angewiesen sei (pag. 901, Z. 137–139). Solche fremdanamnestischen Informationen fehlten im damaligen Zeitpunkt.