In den ersten drei Gutachten verweigerte er die Einholung fremdanamnestischer Angaben, was sich, wie von den Gutachtern D.________/G.________ dargelegt, in der Retrospektive als Manko erwies. Einerseits fehlten deswegen wichtige Informationen über die in den Wochen bzw. Monaten vor der Deliktserie aufgetretenen Verhaltensänderungen (der für die Schizophrenie typische «Knick» in der Lebensgeschichte), andererseits dienten die möglicherweise durch krankhafte Prozesse verzerrten, autobiographischen Schilderungen des Beschwerdeführers als Grundlage für die Diagnose der Persönlichkeitsstörung (Gutachten D.________/G.____