22 hat hinnehmen müssen, ist – insbesondere vor dem Hintergrund der relativ kurzen Freiheitsstrafe von 14 Monaten – gewichtig. Die Massnahme zog sich deshalb derart in die Länge, weil der Beschwerdeführer (krankheitsbedingt) Therapieangebote verweigerte, immer wieder aneckte, sich für die Integrität von Drittpersonen als gefährlich erwies und mehrfach diszipliniert werden musste. Ungünstig für die Behandlung war, dass die paranoide Schizophrenie erst relativ spät erkannt und medikamentös angegangen werden konnte.