Im Vollzug setzte sich die krankheitsbedingte, mangelnde Impulskontrolle fort. Es gab Phasen, in welchen das Verhalten des Beschwerdeführers sowohl für Mitinsassen als auch das Anstaltspersonal untragbar war. Die vom Verteidiger des Beschwerdeführers gewählte Bezeichnung seines damaligen Benehmens im Vollzug als «nicht immer optimal» ist eine starke Verharmlosung der streckenweise vorherrschenden Realitäten.