Aber auch die Achtung vor dem Eigentum Dritter ist nicht zu vernachlässigen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2009 sowie anfangs 2010 verübte der Beschwerdeführer eine Serie von neun Delikten (siehe Urteil des Gerichtskreises III, Aarberg-Büren-Erlach, vom 7. Juni 2010). Damals wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten und 15 Tagen, einer Busse von CHF 1'200.00 sowie einer ambulanten Massnahme verurteilt. Die ambulante Massnahme verlief allerdings erfolglos und musste wieder aufgehoben werden. Nur gerade rund zwei Monate nach dem Urteil vom 7. Juni 2010 kam es am 18. August 2010 zum bisher gravierendsten Vorfall in einem Restaurant in M.__