Das habe er bis anhin noch nie getan. Bloss lästige Delikte, wie Sachbeschädigungen etc. seien zu geringfügig, als dass sich eine Verlängerung der Massnahme damit rechtfertigen liesse. Auch sei die Rückfallgefahr momentan nur noch mittelgradig. Zweck und Mittel einer Massnahme müssten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Er habe sich im Vollzug zwar nicht immer optimal verhalten, wenn man aber berücksichtige, dass er gefoltert worden sei, so sei dies verständlich. Die Massnahme erweise sich als nicht mehr verhältnismässig.