Bei einer sofortigen Entlassung des Beschwerdeführers aus der stationären Massnahme würde er diese wichtigen Schritte überspringen, was insbesondere hinsichtlich der noch nicht erworbenen, vertieften Kenntnisse der Frühwarnsignale für Symptome seiner Erkrankung mit einem erhöhten Risiko einherginge. Es bestünde generell die Gefahr, dass es mangels ausreichend gefestigter Ressourcen zu Überforderungssituationen käme, verbunden mit dem hohen Risiko, dass er in bekannte, psychotisch bedingte Verhaltensmuster zurückfällt. Ein solch unheilvoller Kreislauf birgt das Potential, ihn im Behandlungsfortschritt um Jahre zurückzuwerfen.