In einem ambulanten Setting sei es dann fast nicht mehr möglich, den Patienten zu motivieren, eine adäquate Dosis einzunehmen. Man müsse dann zuschauen, wie es schief laufe. Die betroffenen Patienten würden dann im Fortschritt um viele Jahre zurückgeworfen. Der stationäre Vollzug dagegen könne im Wohn- und Arbeitsexternat weitergeführt werden, dort habe man die Möglichkeit einer Intervention im Falle einer Krise. Aufgrund des langjährigen Krankheitsverlaufs und insbesondere dem Konsum von psychotropen Substanzen gehöre der Beschwerdeführer zu einer Risikopopulation. Deshalb würden sie eine Fortführung der Massnahme im stationären Rahmen empfehlen (pag. 903, Z. 157–170).