19 Die Gutachter D.________/G.________ hielten unmissverständlich fest: «Die Fortsetzung der stationären Massnahme ist derzeit aus forensisch-psychiatrischer Sicht dringend angezeigt und es erscheint auch erforderlich, dies in einer dafür qualifizierten Einrichtung zu tun.» (pag. 689) «Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint die Fortsetzung als unbedingt indiziert, da die gemachten Behandlungsschritte gefestigt werden müssen.» (pag. 691). Und zur Frage, ob auch eine ambulante Behandlung genügen würde: «Es bedarf aktuell der stationären Massnahme.» (pag.