In den letzten Tagen hat Herr A.________ schwer nachvollziehbare Briefe verfasst, bei denen es sich um Bestellungen für Gewaltvideos, Waffen, Alkoholika und anderes mehr handelt. In seiner undurchschaubaren, kaum berechenbaren und impulsiven Art ist er verschiedentlich übergriffig bis bedrohlich gegenüber dem Personal aufgefallen.» (Vollzugsakten, Band 4, pag. 1294) Was die betroffenen Rechtsgüter und deren Gewicht anbelangt, kann im Übrigen auf das hinten bei der Verhältnismässigkeit im engeren Sinn (E. 12.3) Gesagte verwiesen werden.