Noch bis kurz vor seine Verlegung in die F.________ (Klinik) hat der Beschwerdeführer auch im Vollzug gezeigt, dass er in psychotischen Zuständen gefährlich sein kann. Der Beschwerdeführer musste wiederholt diszipliniert werden, weil er Mitinsassen und Personal bedrohte, beleidigte und zum Teil auch tätlich anging. Am 27. Juli 2012 schlug er einem Angestellten der Anstalten Thorberg massiv gegen den Kopf (Vollzugsakten, Band 2, pag.