Das bedeute, dass bis zu 3 von 10 Personen mit denselben Persönlichkeitsmerkmalen und vergleichbarem Lebenslauf wie der Beschwerdeführer innerhalb von zwei bis sechs Jahren rückfällig würden (pag. 687). Zur Behandelbarkeit führten die Gutachter aus, dass eine wirksame Behandlung existiere und sich im Fall des Beschwerdeführers bereits gezeigt habe, dass diese ganz wesentlich dazu beitrage, die Gefahr für die Begehung neuer Straftaten zu verringern. Neben einer erfolgreichen neuroleptischen Therapie sei ein psychoedukativ ausgerichteter therapeutischer Ansatz, eine schrittweise Belastungserprobung sowie eine sorgfältige Planung von Lockerungsschritten entscheidend (pag.