Unter diesem Titel schätzten die Gutachter den Beschwerdeführer anhand des Basler Kriterienkatalogs (DITTMANN, UPK Basel, Version 2, Dezember 1999) ein. Dieses forensische Prognoseinstrument bildet 84 Einzelkriterien in 12 Beurteilungsbereichen ab, wobei nicht nur negative (das Rückfallrisiko erhöhende), sondern auch positive (risikomindernde) Faktoren auf einer Skala mit 5 Positionen (günstig, eher günstig, indifferent, eher ungünstig, ungünstig) erfasst werden. Die folgenden Faktoren beurteilten die Gutachter als «eher günstig» (pag. 681): - Einsicht des Täters in seine Krankheit oder Störung: