«Wenn man die verschiedenen Situationen betrachtet, in welchen es zu aggressivem Verhalten durch Herrn A.________ kam, kann ganz eindeutig festgehalten werden, dass keine situativen Faktoren von Relevanz für die Tatbegehungen waren, sondern seine psychotisch bedingte Grundaggressivität führte zu einer durchgängigen ‹Stand-by›-Handlungsbereitschaft, wodurch jeder, der etwas tat, was dem Exploranden nicht passte, zum Opfer seiner Gewalthandlungen werden konnte.» (Gutachten E.________, pag. 453).