Unbehandelt äussert sich die paranoide Schizophrenie des Beschwerdeführers derart, dass er im Alltag ein psychotisch bedingtes, gereizt-aggressives Grundverhalten an den Tag legt. Es kann zum Durchbruch inadäquater Affekthandlungen kommen, welche sich in verbalen, aber auch tätlich-übergriffigen Entgleisungen gegenüber Personen sowie Sachbeschädigungen manifestieren. Damit erweist sich seine Erkrankung als potentielle Gefahr für die körperliche Integrität oder das Eigentum von Drittpersonen. «Wenn man die verschiedenen Situationen betrachtet, in welchen es zu aggressivem Verhalten durch Herrn A.___