12 war (pag. 671). An der Hauptverhandlung führte Prof. Dr. med. D.________ aus, dass er davon ausgehe, dass es keine wesentliche Symptomatik mehr gäbe, so dass man jetzt von einer vollständigen Remission ausgehen könne (pag. 907, Z. 277 f.). Unbehandelt äussert sich die paranoide Schizophrenie des Beschwerdeführers derart, dass er im Alltag ein psychotisch bedingtes, gereizt-aggressives Grundverhalten an den Tag legt.