E.________ ging in seinem Verlaufsgutachten bereits von einer vollständigen Remission der Paranoiden Schizophrenie aus (ICD-10 F20.5; pag. 443). D.________/G.________ hielten entsprechende Feststellungen noch als verfrüht, weil die beschriebene Remission im Gutachtenszeitpunkt erst von kurzer Dauer