Zum anderen machte seine Mutter die Aussage, dass Herr A.________ seit Beginn der Zwangsbehandlung und vor allem seit dem Übertritt ins F.________ (Klinik) wieder dasselbe Verhalten zeigt, wie er dies bis zum Ende der Lehre getan hat. Sie wählte dabei die Formulierung, dass sie ihren Sohn wieder zurückhabe, und tatsächlich stellt die Beendigung seines gereizt-aggressiven Verhaltens mit Distanzierung von Gewalt durch die medikamentöse antipsychotische Therapie den stärksten Hinweis darauf dar, dass dieses gereizt-aggressive Verhalten während des gesamten Zeitraums, in dem es nachweisbar war, auf einen psychotischen Prozess zurückzuführen war.» (pag. 445 f.).